Im Folgenden werden der Auftraggeber mit AG und | B |, Inhaber Björn Bippus mit Designer benannt
Deutsche Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen selbstständiger Künstler und Publizisten verwerten, sind im Künstlersozialversicherungsgesetz zur Künstlersozialabgabe verpflichtet: Die Künstlersozialkasse erhebt von den zur Abgabe Verpflichteten (§ 24) eine Umlage nach einem Vomhundertsatz (§ 26) der Bemessungsgrundlage (§ 25).
AGB | B | Büro für Grafik Design Stand 2018